Anonymverfügung

Faksimile Sinnfreie Anonymverfügung

Sinnfreie Anonymverfügung

Eine Sonderstellung im internationalen Rechtsvergleich stellt sicherlich die österreichische Variante der Verwaltungsstrafe in Form der „Anonymverfügung“ dar. Sie kommt im Falle eines geringfügigen Vergehens gegen die Strassenverkehrsordnung (StVO) zur Anwendung. Es gibt wohl kaum einen österreichischen Fahrzeughalter, der nicht schon einmal mit einer Anonymverfügung konfrontiert war.

Im Grunde handelt es sich dabei um einen typischen österreichischen, pragmatischen Kompromiss. Anstatt den tatsächlichen Verursacher auszuforschen wird einfach dem Fahrzeughalter selbige durch die Behörde zugestellt. Wird diese innerhalb von vier Wochen bezahlt, ist die Sache ohne weitere Konsequenzen erledigt. Von der Behörde wird kein Verfahren eingeleitet (Aufwandsersparnis), der Fahrzeughalter darf das meist geringe Bußgeld zahlen (Geldersparnis). Ein Einspruch oder ein Rechtsmittel gegen eine Anonymverfügung ist grundsätzlich nicht möglich.

Manchmal treiben auch Anonymverfügungen seltsame Blüten. Man muss schon sehr genau lesen, welch Blödsinn hier die Behörde selbst anzeigt. Nach Rücksprache mit der Rechtsberatung eines Autofahrerclubs wurde aber empfohlen, trotzdem zu bezahlen, da die Behörde das Recht hat während des Folgeverfahrens diesen Irrtum zu korrigieren.

Aber wehe der Bürger würde sich so einen Fehler leisten 😉

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